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Prüfsachverständiger für Vermessung im Bauwesen

Baurechtliche Konformität für Ihr Neubauvorhaben.

Prüfsachverständige für Vermessung im Bauwesen bescheinigen die Einhaltung der in den Bauvorlagen oder bauaufsichtlich festgelegten Grundfläche und Höhenlage von baulichen Anlagen (§ 21 PrüfVBau). Sie sind im Rahmen der ihnen obliegenden Pflichten unabhängig.
Die Bezeichnung "Prüfsachverständiger für Vermessung im Bauwesen" darf in Bayern nur führen, wer in diesem Fachbereich anerkannt ist. Die Bayerische Ingenieuekammer Bau führt eine Liste der anerkannten Prüfsachverständigen für Vermessung im Bauwesen.
Unser Prüfsachverständiger ist Dipl.-Ing. Jürgen Helms
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Unsere Dienstleistungen

Gebäudeeinmessung von Gebäuden gemäß Gebäudeübernahmeverordnung (GÜVO)

Neubaumaßnahmen sind verpflichtend im amtlichen Liegenschaftskataster der Vermessungsverwaltung nachzuweisen. Die örtlichen Vermessungsarbeiten werden durch uns durchgeführt. Die Vermessungsergebnisse reichen wir anschließend bei der Vermessungsverwaltung zur Übernahme ein.

Der entsprechende Nachweis aus dem Liegenschaftskataster wird Ihnen zum Abschluss übermittelt. 

Erstellung von Einmessbescheinigungen nach Lage und Höhe für Schnurgerüste

In Baugenehmigungsunterlagen wird häufig die Auflage gemacht, dass ein Prüfsachverständiger für Vermessung im Bauwesen den Gebäudeneubau einmessen muss. Hierbei wird die genehmigte Bauunterlage aus dem Bauantrag mit dem erstellten Schnurgerüst in der Örtlichkeit überprüft. Anschließend wird dem Bauherrn die ordnungsgemäße Vermessung durch die sogenannte Einmessbescheinigung bescheinigt.

Auch ohne diese Auflage empfehlen wir Ihnen diese Arbeiten von einem Prüfsachverständigen ausführen zu lassen. Denn der Prüfsachverständige haftet für die Richtigkeit der Einmessung.

Ihr Ansprechpartner

Garching